Gemäß
§ 52 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren
Energien im Strombereich und der Änderung damit zusammenhängender
Vorschriften vom 25.10.2009 veröffentlicht die Energiewerke Zeulenroda
GmbH die nach § 49 EEG erforderlichen Angaben der an Letztverbraucher
gelieferten Energiemengen im Jahr 2010.
Die
Angaben entsprechen den Daten, die an den Übertragungsnetzbetreiber und
die Bundesnetzagentur übermittelt worden sind.
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LETZTVERBRAUCHERMENGE: 40.664.571
kWh
Bericht
der Energiewerke Zeulenroda GmbH nach § 52 Abs. EEG im Jahr 2010