Menü

Messstellenbetrieb

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt, wer zukünftig ein intelligentes Messsystem erhält. Es sind sogenannte Pflichteinbaufälle in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch oder der installierten Leistung bei Erzeugungsanlagen (EEG- und KWKG-Anlagen) definiert.

Unter dem Titel „Neustart zur Digitalisierung der Energiewende“ ist Anfang Dezember 2022 der neue Entwurf zur Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erschienen. 
Es ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten.
 

Informationspflichten gemäß § 37 MsbG

Die Energiewerke Zeulenroda GmbH erfüllt als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 3 MsbG und übernimmt damit auch den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

Weitere Erläuterungen zu den gesetzlichen Anforderungen können Sie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) entnehmen.


Ausstattung von Messstellen

Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen ist bereits gestartet. 

Eine moderne Messeinrichtung (mME) / digitalen Zähler erhalten mindestens alle ortsfesten Zählpunkte bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern:

+ im Rahmen der Turnuswechsel 

+ der Betrieb von Erzeugungsanlagen

+ nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind

+ bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtung (mME) bis zur             Fertigstellung des Gebäudes

+ bei allen anderen Messstellen erfolgt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bis zum Jahr 2032

 

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten alle ortsfesten Zählpunkte bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern:

+ nach § 30 MsbG technisch möglich sind

+ nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar sind

+ verbrauchsabhängig
 

 

Preise für den Messstellenbetrieb

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der Energiewerke Zeulenroda GmbH,



wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung einen außerplanmäßigen Wegfall der Energiepreisbremsen beschlossen hat.
Diese Maßnahme tritt mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 in Kraft.

Die Energiewerke Zeulenroda GmbH haben die Energiepreisbremsen stets ordnungsgemäß umgesetzt, um Ihnen die staatlichen Entlastungen zu garantieren. Auch wenn diese nun bedauerlicherweise entfallen, möchten wir Ihnen versichern, dass wir weiterhin größten Wert auf faire Preise legen.

Wir verstehen, dass stabile Energiepreise für Sie von großer Bedeutung sind, und bedauern die Unannehmlichkeiten, die dieser Beschluss der Regierung mit sich bringt. Als ihr verlässlicher Energiepartner setzen wir alles daran, Sie auch zukünftig bestmöglich zu versorgen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis

Mit freundlichen Grüßen
Energiewerke Zeulenroda GmbH

Seite drucken