Strom
Fragen und Antworten zum 24h-Lieferantenwechsel
Was ändert sich ab 6. Juni 2025?
Ab Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.
Es wird nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden.
Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend.